Behörden als Unternehmens; Stempelständer

Behörden sind auch Unternehmen!

VERWALTUNG und BEHÖRDEN – bei vielen Menschen klingeln da gleich die Ohren und wecken Assoziationen an Bürokratie mit Formular-Wust, Menschenschlangen bei der Anmeldung, Amtsstuben-Charakter …. WIRTSCHAFT und UNTERNEHMEN klingt da doch gleich besser: nach Innovation und Dynamik, Wachstum und Karriere! Zeit, um mit diesen Klischees aufzuräumen. Wer einmal in Unternehmen gearbeitet hat, der weiß, dass auch hier der Amtsschimmel wüten kann, Ressorts akribisch vermessen werden und der Kunde nicht immer König ist. Andererseits überraschen längst viele Verwaltungen mit hoher Leistungsbereitschaft und Flexibilität, Kundenorientierung und motivierten Mitarbeitenden. Unser Gastautor Dr. Sebastian Muschter hat den Seitenwechsel zwischen Verwaltung und Wirtschaft hautnah erlebt. Seine Erfahrungen während der Flüchtlingskrise in einer Behörde hat er kürzlich in einem Buch zusammengefasst. Trotz aller Widrigkeiten klingt sein Plädoyer am Ende optimistisch: Keine gegenseitigen Vorwürfe, keine Vorurteile pflegen, sondern mit- und voneinander lernen.

So wie es auch in unserem Camp Q sektorübergreifend angelegt ist. Denn die Herausforderungen für Führungskräfte sind oft identisch. Diese Erfahrungen spiegeln sich auch in unseren Executive Trainings wider. Also Zeit für einen Perspektivwechsel: Nicht nur die Barrieren innerhalb von und zwischen Organisationen einzureißen – sondern in erster Linie in unseren Köpfen!

Ähnlichkeiten zwischen Unternehmen und Behörden in der Praxis überwiegen

Aus vielen Jahren Erfahrung auf beiden Seiten der „Grenze“ weiß ich – ein Austausch zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Sektor zu Fragen der Unternehmensführung oder des kulturellen Wandels findet (im deutschsprachigem Raum) so gut wie nicht statt. Die private Seite erwartet keine Impulse von öffentlichen Institutionen, und auch andersherum wird wenig Austausch gesucht. Die Chefs auf beiden Seiten verkehren in unterschiedlichen beruflichen Netzwerken. Beiden Seiten ist gemein, dass sie ihre Rahmenbedingungen für einzigartig halten und deswegen die Übertragbarkeit der meisten Konzepte, Instrumente und Ideen anzweifeln.

Doch ist das so? Schauen wir uns zunächst einmal die Übertragbarkeit von der Privatwirtschaft in den öffentlichen Sektor an. Können Management-Instrumente, die ursprünglich in und für Privatunternehmen entwickelt wurden, auch in Behörden ihren Zweck erfüllen, ob es da nun um Strategie, Personalführung oder Digitalisierung geht? Müssen Ideen der privaten Wirtschaft an der behördlichen Wirklichkeit nicht scheitern?

Natürlich: Es gibt bedeutende Unterschiede. Ein Unternehmen ist frei in der Gestaltung seiner Produkte und in der Auswahl seiner Märkte; eine Behörde hat klar umrissene Aufgaben, die der Gesetzgeber ihr überträgt. Ein Unternehmen kann und muss selbst entscheiden, wofür es seine Ressourcen verwendet, wie viel es in Personal oder Forschung und Entwicklung investiert oder sogar an die Anteilseigner ausschüttet. Eine Behörde erhält einen jährlichen Haushalt mit starrer Titelstruktur, die im Detail festlegt, wofür man wie viel ausgeben darf. Ein Unternehmen steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen; eine Behörde ist in der Regel ein Monopolist. Ein Unternehmen darf Mitarbeiter abbauen; eine Behörde beschäftigt grundsätzlich unkündbare Angestellte und Beamte.

„Gerade die Unternehmenslenker der Privatwirtschaft klagen immer öfter über ausufernde Bürokratie und Mangel an Flexibilität“

Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass die Ähnlichkeiten zwischen Unternehmen und Behörden in der Praxis überwiegen. Viele Unternehmen ähneln Behörden – fünf der 30 Unternehmen im DAX haben staatliche Anteilseigner aus Bund, Ländern oder Kommunen, große Unternehmen wie Regionalversorger oder die Deutsche Bahn sind sogar zu 100 Prozent im Staatsbesitz. Aktionäre, Aufsichtsräte und Regulatoren fragen genauso drängend wie Steuerzahler, Rechnungshöfe und Finanzministerien, wofür welche Abteilung wie viel Geld ausgibt. Und Belegschaften in Unternehmen sitzen de facto vielfach so sicher auf ihrem Arbeitsplatz wie in Behörden. Betriebsvereinbarungen schließen selbst in Krisenzeiten betriebsbedingte Kündigungen aus, erst die Insolvenz zeigt hier den Unterschied.

Behörden mit Freiräumen agieren wie Unternehmen

Gerade die Unternehmenslenker der Privatwirtschaft klagen immer öfter über ausufernde Bürokratie und Mangel an Flexibilität in ihren Organisationen. In vielen Großunternehmen hat man es mit starren Budgetallokationen, in Stein gemeißelten Produktpaletten und verstaubten Geschäftsprozessen zu tun. Viele Unternehmen agieren im Wettbewerb behäbig, arbeiten lieber Aufträge von Stammkunden ab, als dass sie neue Märkte erobern. Von daher ist es nur folgerichtig, dass Werkzeuge, die hier für Aufbruch und Bewegung sorgen, auch in Behörden ihren Dienst tun.

Und auch im umgekehrten Vergleich überwiegen die Ähnlichkeiten: Wenn Behörden die nötigen Freiräume erhalten, agieren sie oft wie Unternehmen. Die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise hat sich nach den Hartz-Reformen konsequent auf die Bedürfnisse ihres Marktes ausgerichtet – mit passgenauen Services für die Arbeitgeber, Maßnahmen zur Erschließung und Entwicklung des Arbeitsangebots von Arbeitnehmern und einem Controlling-System, das die Leistungen der lokalen Arbeitsagenturen von Flensburg bis Garmisch vergleichbar macht. Auch scheinbare Fehlfunktionen stellen sich als unternehmerische Entscheidungen heraus – wenn sich etwa die Akademiker nur als schwach betreut empfinden, weil der strategische Fokus der BA nun mal auf dem Alleinstellungsmerkmal bei den gewerblichen Berufen liegt.

Der Schlüssel für diese erfolgreiche Reform: Sie ist nicht nur von oben oder außen gefordert, sondern aus dem Inneren der BA selbst als Chance begriffen worden. Sie hat sich ihren neuen Bewegungsspielraum nicht als Befehlsempfänger, sondern als Partner der Politik erarbeitet. Sie erfasst Ziele und stimmt sie ab, setzt eigenständig um und berät bei der optimalen Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen. Die Verdoppelung des regulären Leistungszeitraumes auf ein Jahr und damit die Halbierung des Genehmigungsaufwandes, aufgenommen in die Novellierung der Hartz-IV-Gesetze im Sommer 2016, hat die BA selber angeregt.

Behörden können damit viel von Privatunternehmen lernen

Neben der BA agieren viele weitere öffentliche Organisationen größtenteils wie Privatunternehmen – ob städtische Wohnungsbaugesellschaften, Stadtwerke und Nahverkehrsunternehmen, ob Flughafen- oder Messegesellschaften, Krankenkassen oder staatseigene Unternehmen wie die Bundesdruckerei oder die Deutsche Bahn. Der Übergang zur Verwaltung im engeren Sinne ist dabei fließend. Dennoch bezweifeln viele Behördenleiter die Parallelen zwischen ihren Institutionen und der BA, der Bundesdruckerei oder der Bahn. Sie führen dann gerne die Verschiedenheit der Rechtsformen an – die BA ist kein Arbeitsamt mehr, sondern eine Agentur, die Bundesdruckerei eine GmbH, die Bahn eine AG.

Eine Behörde ist im Gegensatz dazu direkt einer politischen Institution wie einem Ministerium nachgeordnet und damit weisungsgebunden. Auch das aber ist nur ein theoretischer Unterschied. In der Praxis habe ich viele Modelle der Fachaufsicht zwischen Behörde und Ministerium gesehen. Sie reichen von täglichem Mikromanagement bis zur jährlichen Besprechung von Haushalt und Zielen, mit Zwischendialogen höchstens bei Änderungen der gemeinsamen Gesetzesgrundlage. Die Bandbreite zeigt wiederum die Freiräume, die in der Gestaltung der Beziehung bestehen.

Behörden können damit viel von Privatunternehmen lernen, gerade von denen, die selber gerade versuchen, ihre starren Strukturen aufzubrechen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ermutigen wir die Behördenleiter, selbständiger zu handeln. Natürlich müssen sie dann „ihre“ Ministerien überzeugen – doch auch das gehört zu ihrem Aufgabenportfolio wie zu dem eines Vorstands, der seinem Aufsichtsrat die Vorteile eines Transformationsprozesses schlüssig darlegen muss.

Wie sieht es in der Gegenrichtung aus – was können Privatunternehmen von Behörden lernen? Nach meiner Erfahrung unterschätzen viele private Unternehmen die Findigkeit und die Anforderungen, die man im öffentlichen Sektor vorfindet. Oft sind die Beamten und Angestellten in den öffentlichen Institutionen viel motivierter als gedacht, oft wird mit deutlich weniger Mitteln überraschend viel geschafft, oft geht es buchstäblich um Leben und Tod, oft übersteigen die Größenordnungen der öffentlichen die von privaten Unternehmen ganz erheblich. Nur ein kleines Beispiel: Ich habe einmal innerhalb weniger Monate die IT-Ausstattung von Arbeitsplätzen in einer Großbehörde und in einem DAX-Konzern verglichen. Die Behörde lag bei weniger als die Hälfte der Kosten, bei absolut vergleichbarer Leistung, weil sie viel besser in der Standardisierung war.

Neue Ideen gerade da suchen, wo wir sie nicht erwarten!

Neben der betriebswirtschaftlichen Komponente gibt es auch eine soziale Begründung für den Austausch: gerade innovative Unternehmen scheuen unnötige Bürokratie wie der Teufel das Weihwasser – z.B. in der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitslosigkeit immer noch doppelt so hoch ist wie die von Nichtbehinderten. Trotz Fachkräftemangels wird lieber eine Ausgleichsabgabe bezahlt, als sich mit den Integrationsämtern und den besonderen Kündigungsregularien für Menschen mit Schwerbehinderung auseinanderzusetzen. Ein Austausch würde die Scheu nehmen; die Bürokratie wird überschätzt. Das Integrationsamt in Berlin, für das ich 2016 verantwortlich war, löst 99% der Problemfälle einvernehmlich mit dem Arbeitgeber.

Fazit: Lassen Sie uns die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Sektor überwinden, und neue Ideen gerade da suchen, wo wir sie nicht erwarten. Davon profitieren alle – Unternehmen, Behörden und die Menschen im Lande.

 

 

Der Text ist ein erweiterter Exzerpt aus dem Buch „Gestalten statt Verwalten! Lernen aus der LAGeSo-Krise“ von Sebastian Muschter.



Kommentare

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